Rechtsanwälte PETERS & PARTNER

Anwaltssozietät


Über uns

Die Kanzlei wurde vor mehr als 25 Jahren von unserem Seniorpartner gegründet und ist an derzeit drei Standorten in Sachsen und Berlin vertreten.

Zu unseren Mandanten gehören neben mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen auch Kommunen, Verbände und sonstige Körperschaften. Wir agieren für unsere Mandanten nicht nur vor den lokalen Gerichten, sondern treten bundesweit auf.

Wir beraten Sie gern an einem unserer Standorte - vereinbaren Sie bitte hierfür einen Termin mit uns.  Sie können uns Ihr Anliegen aber auch gern zunächst telefonisch, per Kontaktformular oder schriftlich mitteilen. Wir setzten uns dann mit Ihnen in Verbindung.


Philosophie

Für uns stehen eine umfassende Beratung und die interessengerechte Vertretung unserer Mandanten im Vordergrund. Unnötige Rechtsstreitigkeiten vermeiden wir möglichst; notwendige Auseinandersetzungen betreiben wir dagegen mit Nachdruck, Konsequenz und Zielstrebigkeit.  

Aus den Rückmeldungen unserer Mandanten erfahren wir viel Zustimmung und Bestätigung - das freut uns. 


Mitarbeiter/*innen

Sie werden in unserer Sozietät von vier Rechtsanwälten betreut , die sich wiederum auf ausgebildete und motivierte Rechtsanwaltsfachangestellte und weitere Mitarbeiterinnen stützen können.

Alle Rechtsanwälte der Kanzlei Peters & Partner verfügen ausnahmslos über langjährige Erfahrungen und Expertise; wobei die jeweiligen Schwerpunkte der Tätigkeiten die durch die jeweiligen Fachanwaltstitel ausgewiesenen Bereiche bilden. So gewährleisten wir unseren Mandanten spezialisierte Ansprechpartner und eine an der aktuellen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung orientierte Auseinandersetzung mit ihrem Fall.                   

Fachanwaltstitel stellen ein besonderes Qualitätsmerkmal dar, da diese von der zuständigen Anwaltskammer nur solchen Rechtsanwälten verliehen werden, die mehrjährig tätig sind und in ihrem Rechtsgebiet nachgewiesenermaßen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Zudem müssen sich Fachanwälte auch regelmäßig qualifiziert fortbilden und das nachweisen; nur dann dürfen sie ihren Fachanwaltstitel weiter führen.

Über die jeweiligen Schwerpunkte und Interessen der bei uns tätigen Anwälte informieren wir Sie gern auf den folgenden Seiten.